Konstruktionsaufbau von Gipskartonplattenwänden Teil 2

Im zweiten Teil der fortführenden Themenreihe der Gipskartonplattenwände möchten wir uns mit den Detailpunkten der zulässigen Wandhöhen und Dehnungsfugen befassen.

Diese sind jedoch in ihren Einbaubereichen wie im ersten Teil der Themenreihe zu unterteilen.

Zulässige Wandhöhen mit Metallständerwerken nach DIN 17183-1

Die zulässigen Wandhöhen, sind wie bereits zuvor benannt in ihre Einbaubereiche, Beplankung und ihre Ständerwerkausführung zu unterteilen.

Die nachfolgenden Tabellen sollen daher einen Überblick der zulässigen Höhe und Ausführungen ermöglichen.

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50/75CW 50x50x06 CW 50x50x0712,5 mm75 mm3,00 m2,75 m 2,60 m
CW 50/100CW 50x50x06 CW 50x50x0712,5 mm + 12,5mm100 mm4,00 m3,50 m 2,60 m
CW 75/100CW 75x50x0612,5 mm100 mm4,50 m3,75 m
CW 75/125CW 75x50x0612,5 mm + 12,5 mm125 mm5,50 m5,00 m
CW 100/125CW 100x50x0612,5 mm125 mm5,00 m4,25 m
CW 100/150CW 100x50x0612,5 mm + 12,5 mm150 mm6,50 m5,75 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei zug- und druckfestverbundenen Doppelständerwerkwänden

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50 + 50/155CW 50x50x0612,5 mm + 12,5 mm< 500 mm4,50 m4,00 m ❶
CW 75 + 75/205CW 75x50x0612,5 mm +12,5 mm< 500 mm6,00 m5,50 m
CW 100 + 100/255CW 100x50x0612,5 mm + 12,5 mm< 500 mm6,50 m6,00 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

❶ Durchbiegung < h/350 bis ≤ h/200

Zulässige Wandhöhe nach DIN 18183-1 bei getrennten Doppelständerwerkwänden

WandbezeichnungProfileStärke der Beplankung pro SeiteWandstärkeWandhöhe max. für Einbaubereich1Wandhöhe max. für Einbaubereich2
CW 50 + 50 / ….CW 50x50x0612,5 mm + 12,5 mmAbhängig von Ständerwerk-reihenabstand2,60 m—-
CW 75 + 75 / …..CW 75x50x0612,5 mm 12,5mm + 12,5mmSiehe oben3,00 m 3,50 m2,50 m 2,75 m    
CW 100 + 100 / ….CW 100x50x0612,5 mm 12,5mm + 12,5mmSiehe oben4,00 m 4,25 m3,00 m 3,50 m
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Detailpunkt der Trennfugen

Im Generellen müssen alle Baukörpertrennfugen in den Ständerwerkwänden mit übernommen werden.

Zusätzlich sind bei Wandlängen ≥ 15 m Bewegungsfugen mit zu berücksichtigen.

(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)
(Quelle; WEKA Baudetails Hochbau Band 2)

Detailpunkt Wandöffnungen

Wandöffnungen sind selbsterklärend so auszubilden, dass eine ordnungsgemäße Ableitung der anfallenden Kräfte an angrenzenden Bauteilen abgeleitet werden können.

Somit sind in den Randbereichen der Öffnung zwischen den Ständern zusätzliche Riegel und/oder Aussteifungen mit Stahlblechen erforderlich.

Dämmstoffe und Brandverhalten

Kommen Dämmstoffe zum Einsatz in den Ständerwerkwänden, sind diese bezüglich ihres Brandverhaltens zu berücksichtigen.

Im Sinne der DIN 4102-01 werden diese nach ihren Einsatzerfordernissen nach Klasse A1, A2, B1, B2 und B3 unterteilt.

In Montagewände sollten mindestens B2-klassifizierte Dämmstoffe mit d = ≥ 40 mm eingebaut werden.

Der Nachweis einer erreichten Feuerwiderstandsklasse kann an Hand der DIN 4102-4/-22 bezüglich der klassifizierten Normkonstruktionen erfolgen oder an Hand der Bauaufsichtlichen Zulassung des Produktes bzw. bauaufsichtlichen Prüfungszeugnisses.  

Verlegung der Platten

Die Platten sind auf Ständern oder Riegeln dicht gestoßen zu verlegen.

Bei einlagiger Beplankung sind die Stöße der Längstkanten um mindestens einen Ständer- bzw. Riegelabstand zu versetzen. Bei mehrlagigen Beplankungen auch innerhalb einer Beplankungsseite.

Stirnseitige Stöße sind bei einlagigen Beplankungen aus brandschutztechnischen Gründen mit Profilen zu unterlegen.

Fugen sind alle zu verspachteln. Auch bei mehrlagigen Beplankungen hat dieses zu erfolgen.

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