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Abdichtungsarbeiten u. Konstruktionsdetails im Sinne der DIN 18531 – DIN 18535 und Ausführung nach ATV DIN 18336 Teil 1

Auf Grund der der enormen Entwicklung in Wirtschaft und Industrie im europäischen Raum, bleibt es nicht aus, dass Normen und Regelwerke auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden müssen.

Da dieses jedoch in einem rasanten Tempo geschieht, herrscht eine allgemeine Verunsicherung bei allen Beteiligten.

Daher möchten wir auch in dieser nachfolgenden Themenreihe auf die allgemeinen Grundlagen sowie ausführlichen Konstruktionsdetails immer tiefergehenden Bezug nehmen.

Die DIN 18 195 und das Regelwerk für Abdichtungen

Am Anfang regelte die DIN 18 195 mit ihren Teilen von 1 bis 9 bzw. 10 sowie die Fachregeln für Abdichtungen die Ausführung dieser Leistungen.

Im Jahre 2017 wurde diese jedoch neu überarbeitet und gegen die DIN 18531 bis DIN 18535 abgelöst.

Heute dient die DIN 18195 nur noch als begriffsdefinierende Norm.

Der Grundgedanke dieser Novellierung, lag in der Zusammenführung von allen Konstruktionsbereichen und der daraus resultierenden Vereinfachung.

ATV DIN 18336

Die ATV DIN 18 336 soll die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Abdichtungsarbeiten einschließlich der zu verwendenden Baustoffe regulieren.

Somit stellt sie Grundlagen der Ausführung von Haupt- und Nebenleistungen sowie der Abrechnungsmodalitäten auf.

Diese Norm gilt für alle Abdichtungen

  • Dächer, Balkonen, Loggien und Laubendurchgängen
  • Befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
  • Erdberührende Bauteile
  • Innenräumen
  • Sowie Behälter und Becken
  • einschließlich der Herstellung erforderlicher Dämmstoff-, Dampfsperr- und Schutzschichten, Trennlagen sowie Trägerlagen.

Sie gilt auch für nachträgliche Abdichtungen erdberührter Bauteile, Abdichtungen unter Begrünungen und Trocknungsarbeiten im Zuge der Abdichtungsarbeiten.

ATV DIN 18336 – Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen für Architekten u. Ingenieure

Bei der Anfertigung einer Leistungsbeschreibung müssen auf Grundlage der zuvor benannten Norm, Angaben wie folgt vorhanden sein.

Sie müssen somit bezüglich der Baustelle Angaben zu;

  • Beschränkung von Lärm-, Staub- und Geruchsemission
  • Einschränkungen für Stemm-, Fräs-, Bohr und Schweißarbeiten am Objekt
  • Angaben zulässiger Belastungen der Abdichtungsflächen oder Tragkonstruktion
  • Art der Formänderung von Tragkonstruktionen
  • Anschlagpunkte
  • Art der Tragwerkskonstruktion
  • Höhe des Gebäudes einschl. Arbeitshöhen
  • Sowie Gefällesituationen des Objektes beinhalten.

Informationen zur Ausführung;

  • Der zu bearbeitenden Einzelflächen auf Geschosse bezogen
  • Provisorische Abdichtungen einschl. dessen Beseitigung
  • Oberflächenfestigkeit des Untergrundes
  • Farbgebung der Abdichtungen
  • Aufkantungen
  • Erforderliche Anforderungen an Fugenfüllstoffe, Fugen-, Anpress- und Abschlussprofile
  • Verfahren von nachträglichen Abdichtungen
  • Beschaffenheit von vorhandenen Abdichtungen und Altbeschichtungen
  • Sowie Vorgaben aus einem eventuell vorliegenden Sachverständigenverfahren beinhalten

Die bereits vorhandenen Angaben aus der Vergangenheit wurden dahingehend aktualisiert und ergänzt, so dass sie zum Beispiel zusätzliche Informationen über;

  • Eintauchtiefe
  • Wassereinwirkungsklasse
  • Bemessungswasserstand
  • Rissklassen
  • Rissüberbrückungsklassen
  • Nutzungsklasse
  • Standort mit anzugeben sind

Andere Abschnitte wurden aufgrund des erweiterten Geltungsbereich umformuliert oder ergänzt. So sind z.B. beim

  • Untergrund der Durchfeuchtungsgrad
  • Der Feuchte- und Salzgehalt
  • Sowie die Festigkeit und Art des Untergrundes anzugeben sind

Zusätzlich wurden die Ausführungsnorm um zwei Abrechnungseinheiten erweitert, welche ebenfalls in der LV bei Erforderlichkeit zu berücksichtigen wären.

Hierbei handelt es sich um die Hohlraumausfüllungen sowie die kombinierten Abrechnungen von Aufenthalts- u. Lagerräumen, Kontrolle, Wartung von Schutzmaßnahmen oder Trocknungen.

Die Anzahl der der An- und Abschlüsse oder Übergänge sind gesondert aufzuführen. Zusätzlich wurden auch Schutzlagen und Schutzschichten sowie Kanten, Fasen einschl. Dämmstoff- und Trennschichten in Streifen aufgenommen.

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