Baumängel u. BauschädenTechnikThema der WocheUncategorized

Korrosionsbedingte Beschädigung in einer Glasbausteinwand

Bei dem zu bewertenden Objekt handelte es sich um einen Anbau aus den 60er Jahren.

Durch die Eigentümerin wurden diverse beschädigte Glasbausteine in einer lichtdurchlässigen Treppenaufgangsvermauerung festgestellt.

Die Eigentümerin konnte sich jedoch nicht erklären, was hier tatsächlich die Schadensursache darstellen sollte und ging von einem ersatzpflichtigen Sturmschaden aus.

Sie vermutete, dass umherfliegende Gegenstände dieses Schadensbild zu verantworten hatten.

Das eigentliche Schadensbild an den Glasbausteinen

An der westlich zugewandten Außenmauer des Treppenhauses konnten partielle Felder mit beschädigten Glasbausteinen festgestellt werden.

Zum Teil waren diesen komplett zerplatzt oder wiesen in unterschiedlicher Qualität und Quantität Muschelbrüche bzw. Sprünge im Glas auf.

Die Schadensfelder in der Glasbausteinwand selbst, verliefen grundsätzliche naher der Geschossdecken bzw. im Erdgeschoss nahe der Bodenplatte

Zusätzlich konnten im Außenputz in diesem Bereich Risse waagerecht zur Geschossdecke und Bodenplatte festgestellt.

Die Schadensursache lag somit in der volumenbedingten Bauteilverformung

Die Schadensursache ist somit ausschließlich der lastenunabhängigen Bauteilverformung geschuldet.

Durch die erhöhte Schlagregenbelastung der witterungszugewandten, westlichen Gebäudeseite kam es zu einer höheren Durchfeuchtung des Mauerwerkes einschließlich der aufgelagerten Stahlbetondecken.

Diese eingelagerte Feuchtigkeit und reduziertes Abtrocknungsverhalten führte unweigerlich zur Bewehrungskorrosion im Mauerwerk und auch den Geschossdecken.

Da die Korrosion selbst eine Volumenvergrößerung verursacht, kommt es unweigerlich zu Einspannungen und –zwängungen im Konstruktionsaufbau.

Welches letztendlich zum Materialversagen führt.

Untermauert wie die Schadensfeststellung zusätzlich durch die zusätzlich festzustellenden, waagerechten Putzrisse nahe der Bodenplatte und Geschossdecke.

Instandsetzung des Schadensbildes

Auf Grund des fortgeschrittenen Alters des Anbaus und der noch zu erwartenden Restnutzung des Gebäudes, hat sich die Eigentümerin zu einer partiellen Instandsetzung entschlossen.

Die vorliegenden Putzrisse sollten daher rissüberbrückend, untergrundentkoppelt und schlagregensicher wieder verschlossen werden und die gesamte Glasbauwand war geplant zu ersetzen.

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